Zahl der Kündigungen wegen Eigenbedarf nimmt in Hildesheim zu – doch nicht immer müssen Mieter auch ausziehen

Hildesheim – Diesen Brief will kein Mieter bekommen: eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Doch tatsächlich greifen Vermieter immer häufiger selbst auf ihren Wohnraum zurück. Dann ist es für Mieter wichtig, ihre Rechte zu kennen.

Vor Kurzem sollte es die Bücherstube am Neustädter Markt in Hildesheim treffen: Der alteingesessenen Einrichtung flatterte eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ins Haus. Stattdessen sollte hier ein Büro als Anlaufstelle für Kunden der ZXZ Immobilien Verwaltung sowie Mieterinnen und Mieter ihrer Objekte entstehen, sagte Yongli Xu, Chefin des Unternehmens. Letztendlich kam es anders: Die TXZ zog ihre Kündigung nach Protesten aus dem Umfeld der Bücherei und einem Bericht in der HAZ zurück. Die Bücherstube sei ein langjähriger und verlässlicher Mieter, der Gutes für die Gesellschaft tue, so Xu. „So einen Mieter möchten wir nicht aufgeben und suchen jetzt eine andere Stelle für unser Büro.“

Doch ein solcher Rückzug ist die große Ausnahme, auf die private Mieter in der Regel nicht hoffen können. Immer häufiger kommt es vor, dass Haus- und Wohnungseigentümer Eigenbedarf auf ihren Wohnraum anmelden. In Alfeld, in Hildesheim, in den großen Metropolen erst recht. „Bei uns sind die Fälle in der Beratungspraxis tatsächlich relativ stark gestiegen“, sagt Volker Spieth als Geschäftsführer des Mietervereins, wo es noch vor zwei Jahren nur in etwa fünf bis zehn Prozent der Fälle um Eigenbedarfskündigungen ging. „Eine genaue Statistik führen wir allerdings nicht“, so Spieth. In Großstädten wie Berlin sind die Beratungsanfragen zum Thema Eigenbefdarf, wie die Tagesschau Ende März meldete, in den vergangenen Jahren auf das 20-fache gestiegen.

Der Wohnungsmangel betrifft auch Vermieter

Sebastian Graue, Geschäftsstellenleiter des Hildesheimer Eigentümervereins Haus und Grund, sieht eher eine leicht steigende Tendenz der Anfragen zum Eigenbedarf. Woher dieser Bedarf kommt? Zum einen spielt Graues Ansicht nach der angespannte Wohnungsmarkt eine Rolle – der gehe auch an Vermietern nicht spurlos vorbei. Wenn sie selbst oder ein Familienmitglied aufgrund veränderter Lebensumstände anderen oder zusätzlichen Wohnraum benötigten, würden sie auch auf eigenen Besitz zurückgreifen. „Obwohl ich es immer widersprüchlich finde, dass einerseits ein hoher Leerstand von Wohnungen beklagt wird, andererseits aber auch der angespannte Wohnungsmarkt“, sagt Graue. Aber das sei ein weites Feld, das nicht nur in das Thema Eigenbedarf einfließe.

Der zweite Faktor: die Demografie. „Tatsächlich ging es in den letzten beiden Fällen von Eigenbedarf, in denen ich beraten habe, um einen Umzug aus Altersgründen“, sagt Graue. Ein ganz klassischer Fall: Das ältere Ehepaar, das vor 40 Jahren ein großes Haus gebaut hat, sitzt nun allein auf viel zu großer Fläche und würde sich gern verkleinern. Oder: Seniorinnen und Senioren wollen oder müssen in die Nähe von Kindern und Familie ziehen, deren Unterstützung sie brauchen. „Auch das ist ein häufiger Grund von Eigenbedarfskündigungen.“

Auf die Begründung kommt es an

Wer eine Eigenbedarfskündigung bekommt, kann die Gründe, die der Vermieter verpflichtend angeben muss, prüfen lassen. „Es müssen eine ernsthafte Absicht und nachvollziehbare Gründe erkennbar sein, den Wohnraum selbst zu nutzen“, sagt Graue. Aus Mietersicht rät Spieth auf jeden Fall dazu, sich beraten lassen. Das gelte insbesondere dann, wenn man den Verdacht hat, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist. In einem solchen Fall bestehe die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, erläutert Spieth. „Dann müsste es am Ende vor Gericht entschieden werden.“

Zu prüfen ist auch, ob nicht auf Mieterseite ein sogenannter Härtefall vorliegt, der die Kündigung verhindern würde. Das wäre etwa dann der Fall, wenn gerade ein Baby unterwegs ist, kann aber auch durch Krankheiten, Behinderung oder hohes Alter der Mieter begründet werden. „Mieter sollten alles in die Waagschale werfen“, sagt Rechtsanwalt Dennis Rehfeld von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. „Am Ende werden die Interessen von Mieter und Vermieter umfassend gegeneinander abgewogen.“

Wie der Wohnungsmarkt sich entwickeln wird

Ist die Kündigung rechtens, stehen Mieter ungewollt vor einem Umzug. Eine neue Wohnung zu finden, ist oft kein leichtes Unterfangen, allerdings gibt es auf dem Wohnungsmarkt im Landkreis bereits jetzt starke regionale Unterschiede – und sie werden sich in Zukunft aller Voraussicht nach noch verstärken. Laut Wohnraumversorgungskonzept für den Landkreis Hildesheim bis zum Jahr 2040 muss vor allem in der nördlichen Hälfte der Bestand durch Neubauten erweitert werden – für andere Kommunen, hauptsächlich im Südkreis, wird ein Überangebot an Wohnungen erwartet. Den größten Überhang wird es in der Samtgemeinde Leinebergland geben.

(c) 2026 Internetseite Hildesheimer Allgemeine Zeitung 04. Juli 2026 – 12:00 Uhr
aktualisiert 04. Juli 2026 – 16:08 Uhr
Kathi Flau

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