Gesetzesänderung für TV-Gebühren – darauf müssen Hildesheimer Mieter achten

Nebenkostenabrechnung

Hildesheim – Mieter, die bislang über die Nebenkostenabrechnung an den Gebühren für Kabelfernsehen beteiligt waren, müssen ab Juli wachsam sein. Eine Gesetzesänderung verbietet das. Der Mieterverein Hildesheim und die Verbraucherberatung haben dazu einige Tipps.


Hildesheim – Ist in einem Mehrfamilienhaus ein Kabelanschluss vorhanden, kann die Hausverwaltung die Gebühren für das Kabelfernsehen über die Nebenkosten abrechnen. So war es bislang geregelt und wurde es auch in den meisten Fällen gehandhabt. Doch damit ist nun endgültig Schluss. Der TV-Anschluss wird zur Mietersache. Das Gesetz zur Abschaffung des sogenannten „Nebenkostenprivilegs“ für Kabelgebühren ist eigentlich schon seit Dezember 2021 in Kraft. Bis Ende Juni gilt noch eine Übergangsfrist.

Beim Mieterverein Hildesheim hat es zu dem Thema schon etliche Nachfragen gegeben, sagt Volker Spieth, Geschäftsführer der Organisation. Im Zweifel überprüfe der Verein dann die Nebenkostenabrechnung, um zu sehen, ob der Vermieter bereits reagiert und die TV-Gebühren schon herausgenommen hat.

Nur noch Mietersache

Bislang hatte der Vermieter den TV-Anschluss (und damit eben auch den Anbieter) vorgegeben und die Kosten auf die Mieter umgelegt. Damit haben aber auch etliche Mieterinnen und Mieter gezahlt, die den Kabelanschluss nicht genutzt haben. Mitunter hatten sie sogar doppelte Kosten, weil sie sich selbst für einen anderen Anbieter entschieden haben und den natürlich ebenfalls zahlen mussten.

Die Vermieterinnen und Vermieter seien in der Pflicht, den Sammelvertrag zu kündigen. Mieterin oder Mieter müssen sich darum nicht kümmern. Falls der Anschluss nicht gekündigt wird, dürfen Vermietende ab 1. Juli die Kosten nicht mehr über die Mieter abrechnen. „In der Betriebskostenabrechnung 2024 dürfen nur noch für sechs Monate die Kabelgebühren umgelegt sein. Die Einhaltung sollten Mietende nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung für 2024 unbedingt prüfen“, erklärt die Verbraucherberatung Niedersachsen.

Wer als Mieterin oder Mieter weiterhin Kabel-TV beziehen will, muss sich spätestens im Juni selbst um einen Anschluss kümmern, wenn er oder sie ab dem 1. Juli weiterhin schauen möchte, rät die Verbraucherberatung. Und empfiehlt, dafür Vergleichsportale im Internet zu nutzen. Bisherige Mieterinnen und Mieter schließen dann direkt mit den Anbietern den Vertrag, können sich aber auf vorherige Sammelverträge beziehen. „Informieren Sie sich beim Anbietenden selbst online“, so die Verbraucherberatung.


Keine versteckte Abrechnung

Der Mieterverein Hildesheim hat indes auch ein Auge darauf, dass Vermieter die TV-Gebühren stattdessen nicht einfach in einer Erhöhung der Kaltmiete verstecken. Das sei natürlich auch nicht erlaubt, sagt Spieth. Und wenn eine Hausgemeinschaft am bisherigen Modell festhalten will? Dann müsse das explizit abgesprochen und in einem seperaten Vertrag geregelt werden. Dazu würde der Mieterverein dann aber noch Rücksprache mit seinen Rechtsberatern halten.

(c) 2024 Internetseite Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 29.05.2024 – 12:20 Uhr
Ulrike Kohrs