Wohngeld Plus: Wartezeiten auf den Zuschuss liegen in Hildesheim derzeit bei bis zu 16 Wochen

Hildesheim – Durch das sogenannte Wohngeld Plus haben sich mit Beginn des neuen Jahres die bisherigen Zuzahlungen zu den Wohnkosten deutlich erhöht, verdoppelt gar. Es stieg um durchschnittlich 190 Euro auf rund 370 Euro. Laut Angaben der Verbraucherzentralen sind es deutschlandweit gut zwei Millionen Haushalte, die Anspruch auf den Wohnkostenzuschuss erheben können. Die Folge: Vielerorts stieg die Zahl der Anträge im Januar im Vergleich zum Vorjahresmonat um das Zwei- bis Dreifache, teils noch höher. Deshalb wurde in vielen Kommunen und Landkreisen die Zahl der Mitarbeiter, die die Anträge bearbeiten, ebenfalls aufgestockt. Dennoch, so meldet die Deutsche Presseagentur, seien Wartezeiten von mehreren Wochen oder Monaten keine Seltenheit.

So auch in Hildesheim: Die Stadt spricht von einem stark gestiegenen Aufkommen, sowohl was Anträge als auch die entsprechende Beratung betrifft. Ausgehend von der Zahl der Erstanträge hat sich deren Zahl im Vergleich zum Vorjahresmonat mehr als vervierfacht: Waren es 56 Erstanträge im Januar 2022, kamen ein Jahr später, im Januar 2023, 223 Anträge auf Wohngeld bei der Stadt an. Die Konsequenz, sagt deren Sprecher Helge Miethe: „Die Stadt Hildesheim hat zur Optimierung der Beratung einen Telefondienst der Wohngeldstelle eingerichtet, sodass täglich von 8 bis 12 Uhr die telefonische Erreichbarkeit gewährleistet ist.“

Fünf neue Vollzeitstellen bei der Stadt Hildesheim

Außerdem wurde das Personal aufgestockt, das diese Anträge bearbeitet, so Miethe – von insgesamt 5,5 Vollzeitstellen auf 10,5 Vollzeitstellen. „Diese neuen Stellen sind weitgehend auch schon besetzt.“ Dennoch müssten Bürgerinnen und Bürger, die das Wohngeld Plus beantragen, derzeit mit zwölf bis 16 Wochen Wartezeit vom Tag der Antragstellung bis zur Auszahlung rechnen.

Ganz andere Zeiträume gibt hier der Landkreis an: Die aktuelle Wartezeit auf die Bearbeitung eines Antrags auf Wohngeld betrage, so Sprecherin Birgit Wilken, lediglich sieben Tage – wohlgemerkt „bei Vollständigkeit der Unterlagen“. Die aber sei generell „in mindestens 80 Prozent der Fälle“ nicht gegeben. „Im Januar 2023 waren 77,7 Prozent der Wohngeldanträge unvollständig“, ergänzt Wilken, „manchmal müssen die Kolleginnen und Kollegen auch zweimal nachfordern.“

Was dem Antrag noch beigefügt werden muss

Wer das zusätzliche Geld beantragen will, muss einiges vorlegen: als Mieter neben dem ausgefüllten Antragsformular eine Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter, eine Kopie des Mietvertrags, den Personalausweis oder Reisepass, eine Meldebestätigung, eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber oder andere Einkommensnachweise. Doch auch Hauseigentümer können Anspruch auf das Wohngeld haben, auch sie müssen die entsprechenden Nachweise erbringen.

„Das ist schon einiges an Aufwand und Bürokratie“, sagt auch Volker Spieth, Geschäftsführer des Hildesheimer Mietervereins. Auch dort sei das Wohngeld Plus seit Jahresbeginn ein wichtiges Thema geworden – allerdings auf einer anderen Ebene. „Bei uns suchen die Menschen vor allem dann Beratung, wenn sie mit der Antragstellung selbst Probleme haben oder wenn ihr Antrag nicht bewilligt worden ist.“ Dann prüfe der Mieterverein, ob ein Einspruch angebracht wäre.

Beschäftigte nehmen viele Überstunden in Kauf

Insgesamt verzeichnet der Landkreis für den Januar dieses Jahres 520 Anträge auf Wohngeld, davon 234 Erstanträge und 289 Folgeanträge. Zum Vergleich: Im selben Monat des Vorjahres gingen insgesamt 189 Anträge beim Landkreis ein. Offen seien derzeit noch 372 Anträge. „Hier fehlen überwiegend noch Unterlagen für die abschließende Bearbeitung“, teilt Wilken mit.

Um dem gestiegenen Aufkommen gerecht werden zu können, gebe es seit Jahresbeginn eine zusätzliche Sachbearbeiterin in Vollzeit, eine weitere auf 35-Stunden-Basis. „Für April soll eine weitere Sachbearbeitung in Vollzeit hinzukommen“, so die Sprecherin, die zudem darauf hinweist, „dass die Mitarbeiterinnen im Team Wohngeld aktuell sehr viele Überstunden leisten, damit die Wohngeldantragsteller zeitnah von der massiven Wohngeldgesetzesänderung profitieren können“.

 

(c) 2023 Internetseite Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 17.02.2023 – 09:59Uhr
KATHI FLAU