Sicherheitsrisiko: Viele frühere Mieter haben noch Schlüssel zur Ex-Wohnung – das raten Hildesheimer Fachleute den neuen Bewohnern

Kreis Hildesheim – Laut einer Umfrage besitzt etwa jeder Zehnte noch einen Schlüssel zu einer früheren Mietwohnung – hätte also noch Zutritt und könnte das kriminell ausnutzen. Ein Sicherheitsrisiko? Die Polizei, der Hildesheimer Mieterverein, ein Alfelder Wohnungsbauunternehmen und eine Sicherheitsfirma geben Tipps.

Laut einer aktuellen Umfrage besitzt etwa jeder und jede Zehnte in Deutschland noch einen Schlüssel zu einer früheren Wohnung, in der längst andere wohnen – hätte also noch Zutritt und könnte das kriminell ausnutzen. Eine Online-Plattform zur Vermittlung von Handwerkern (My Hammer), Urheber der Umfrage, sieht darin jedenfalls ein großes Sicherheitsrisiko und empfiehlt, beim Einzug am besten das Schloss auszutauschen.

Schloss nur mit Zustimmung des Vermieters austauschen

Das dürfe ein Mieter allerdings nur in Absprache und mit Zustimmung des Vermieters, betont auf Anfrage Volker Spieth, der Geschäftsführer des Hildesheimer Mietervereins: „Das gilt als Eingriff in die Bausubstanz.“ Spieth weist darauf hin, dass es eigentlich eindeutige Regeln gebe, die das beschriebene Schlüssel-Problem verhindern sollten: Zum einen darf der Mieter ohne Wissen des Vermieters überhaupt keinen Schlüssel nachmachen – zum anderen muss der Vermieter beim Auszug darauf achten, dass er alle beim Einzug ausgehändigten Schlüssel zurückerhält. Deren Zahl wird im Mietvertrag oder in einem Übergabeprotokoll vermerkt.

Ein deutlich größeres Problem als möglicherweise noch kursierende Fremdschlüssel ist nach den Erfahrungen des Mietervereins der Verlust eines Schlüssels für die aktuell bewohnte Mietwohnung: „Geht ein Schlüssel verloren, muss das dem Vermieter sofort gemeldet werden“, betont Spieth.

Dunkelziffer dürfte hoch sein

Der Mieter oder die Mieterin haftet dann für den Ersatz des verlorenen Schlüssels – und auch für Sicherheitsmaßnahmen wie den Austausch von Schlössern. In der Regel übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Kosten, da es sich bei dem Schlüssel um fremdes Eigentum des oder der Vermietenden handelt.

Die Dunkelziffer unerlaubt nachgemachter Schlüssel dürfte trotz der oben genannten Regeln hoch sein. Die Einschätzung der Hildesheimer Sicherheitsfirma Kühn zu dem Thema: „Wer in eine neue Wohnung einzieht und den alten Schließzylinder übernimmt, übernimmt auch ein Sicherheitsrisiko“, schreiben Jens Fennekohl und Ulf Meyer in der Antwort des Unternehmens auf die Anfrage der Redaktion. Denn unklar sei: „Wie viele Schlüssel sind im Umlauf? Habe ich wirklich alle Schlüssel bekommen?“ Die klare Empfehlung sei, den Zylinder in Abstimmung mit dem Vermieter austauschen zu lassen. Ideal sei ein neuer Profilzylinder mit Sicherungskarte – das ist eine Scheckkarte, die es nur dem Inhaber erlaubt, Schlüssel nachmachen zu lassen. „So bleibt der Zutritt kontrollierbar und die Sicherheit ist von Anfang an gewährleistet.“

Polizei: „Falsche Schlüssel“ im Strafgesetzbuch

Der Hildesheimer Polizei-Sprecher Jan Makowski erläutert, wie es rechtlich zu bewerten ist, wenn jemand mit einem Schlüssel, den er oder sie gar nicht mehr nutzen darf, in eine fremde Wohnung eindringt und dort etwas stiehlt: In Paragraf 243 des Strafgesetzbuches wird ein solcher „falscher Schlüssel“ explizit als Tatwerkzeug eines besonders schweren Falles des Diebstahls genannt – der kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Der Verdacht, dass ein „falscher Schlüssel“ bei einer Straftat verwendet worden sein könnte, kommt nach den Erfahrungen der Polizei immer mal wieder auf, wenn es keine Einbruchspuren gibt – und die Geschädigten einen Zusammenhang zu bekannten Schlüsselbesitzern aus Familie oder Freundeskreis herleiten. Das könne zum Beispiel auch ein Ex-Partner oder eine Ex-Partnerin sein. Generell handelt es sich aus Sicht der Polizei aber nicht um ein relevantes Kriminalitätsphänomen.

Dennoch: Das Risiko, dass ehemalige Mieter noch „falsche Schlüssel“ besitzen, bestehe sicherlich, räumt die Polizei ein und ergänzt: „Die daraus resultierende Gefahr eines Einbruchs ist abstrakt vorhanden und kann durch einen Schlosswechsel sicher ausgeschlossen werden.“

Wohnungsbaugesellschaft tauscht öfter intern die Zylinder

Und wie gehen Gesellschaften, die viele Wohnungen vermieten, mit dem Thema um? Relevant ist das beschriebene Risiko nach Einschätzung von André Kempf, Vorstandsvorsitzender der Wohnungsbaugenossenschaft Alfeld (Wobau), auf jeden Fall: „Wir haben 550 Wohnungen und eine jährliche Fluktuation von rund 10 Prozent“, berichtet er. „Das bedeutet: Im Durchschnitt gibt es in einem Jahr bei 55 unserer Wohnungen einen Mieterwechsel.“ Etwa die Hälfte aller Wohneinheiten der Wobau sei schon mit Schließanlagen ausgestattet, die das illegale Nachmachen von Schlüsseln durch Mieterinnen oder Mieter ausschließen – in Verbindung mit der genannten Sicherheitskarte.

Für die andere Hälfte der Wohnungen, bei denen die Schließtechnik noch nicht so modern ist, hat die Wobau ein Verfahren etabliert, das die Sicherheit zumindest deutlich verbessern soll: „Wir tauschen die Schließzylinder immer unter freigewordenen Wohnungen aus“, berichtet Kempf, „so kann niemand, der vielleicht noch unerlaubt einen alten Schlüssel besitzt, wissen, zu welcher Wohnung er jetzt passt.“

(c) 2026 Internetseite Hildesheimer Allgemeine Zeitung 17. April 2026 – 16:30 Uhr
aktualisiert 17. April 2026 – 18:05 Uhr
Thomas Wedig