Die eigene Wohnung übers M’era Luna vermieten: Ist das in Hildesheim erlaubt?

Zum M’era Luna besuchen voraussichtlich wieder 25.000 Menschen Hildesheim. Ist das eine Chance, über eine Untervermietung der eigenen Wohnung ein bisschen Geld dazuzuverdienen?

Hildesheim – Das M’era Luna dürfte auch dieses Jahr wieder 25.000 Gäste nach Hildesheim locken. Die Auslastung in den Hotels der Stadt sei gut, heißt es. Die Stellplätze für Wohnmobile auf dem Gelände sind schon lange ausgebucht und am Flugplatz wird sich wieder eine Zeltstadt erstrecken. Denn ein Festival bedeutet für die meisten Besucherinnen und Besucher auch Camping. Aber nicht jeder Rücken verzeiht Nächte auf Isomatten und nicht jeder Geldbeutel gibt neben Festivalticket und Fanartikeln noch ein Hotel her.

Für Anwohner aus den umliegenden Stadtteilen oder Dörfern liegt es da nahe, die eigene Wohnung für das M’era-Luna-Wochenende unterzuvermieten. Immerhin ist Urlaubszeit und nicht jeder begeistert sich für die rockigen oder elektronischen Klänge bis tief in die Nacht. Aber ist es überhaupt erlaubt, seine Privatwohnung für ein Wochenende zu vermieten?

Einen Anspruch auf eine Erlaubnis gibt es nicht

Grundsätzlich ja, aber es gilt, einige Faktoren zu beachten. „Für die touristische Untervermietung wird in jedem Fall die Erlaubnis des Vermietenden gebraucht“, heißt es in der Mieterzeitung vom März dieses Jahres. Vermietern steht es frei, ob sie ihren Mietern erlauben, ihre Wohnung unterzuvermieten. „Es besteht aber kein Anspruch darauf“, betont Volker Spieth, Geschäftsführer des Mietervereins Hildesheim. Einzige Ausnahme ist die sogenannte Teiluntervermietung, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Aber die kurzzeitige Untervermietung, um die es hier geht, fällt nicht darunter.

Wer also an Festivalgäste für ein Wochenende vermieten möchte, braucht das Einverständnis seines Vermieters. „Wer ohne Erlaubnis untervermietet, riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kündigung“, betont Spieth. Dazu gilt es zu beachten, dass bei Schäden an der Wohnung weiterhin der Mieter gegenüber dem Eigentümer in der Haftung ist. Sprich: Geht ein Fenster zu Bruch, muss der Mieter seinem Vermieter den Schaden ersetzen und sich im schlimmsten Fall das Geld zivilrechtlich vom Untermieter holen.

Der Markt ist in Hildesheim schwer einzuschätzen

Es gilt aber auch: Besuch darf jeder Mieter bis zu sechs Wochen am Stück empfangen, ohne seinen Vermieter informieren zu müssen. Bei einer Untervermietung widerspricht allerdings unter anderem der kommerzielle Gedanke einem Besuch. Also: Sobald Geld fließt oder es Absprachen zwecks der Nutzung der Wohnung gibt, würde das voraussichtlich nicht mehr als Besuch gelten. Spieth empfiehlt auch, Absprachen mit Untermietern zu treffen und festzuhalten, eine Übergabe bei Ein- und Auszug zu machen sowie über die Zeit der Untervermietung erreichbar zu bleiben.

„Es gibt immer schwarze Schafe“, warnt Spieth. Aber wie oft es zu Problemen kommt oder wie viele Mieter von der Möglichkeit überhaupt Gebrauch machen, kann er nicht sagen. „Wir kennen den Markt zu wenig.“ Für den Wohnungsmarkt sind solche Untervermietungen schwierig, sobald es dadurch zu längeren Leerständen kommt. Unter anderem auf Sylt, aber auch in Großstädten toben heftige Streits, wie viele Ferienwohnungen erlaubt oder gewünscht sind. In Hildesheim hat die rot-grüne Mehrheit im Stadtrat eine Zweckentfremdungssatzung beschlossen, die gegen längerfristige Leerstände wirken soll. Sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

(c) 2026 Internetseite Hildesheimer Allgemeine Zeitung 23. Juli 2026 – 07:00 Uhr
aktualisiert 23. Juli 2026 – 07:16 Uhr
Björn Stöckemann

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