CO2-Kostenaufteilung

Zum 01.01.2023 wurde die CO2-Kostenaufteilung eingeführt. Seitdem müssen die beim Heizen entstehenden Kosten für CO2-Emissionen zwischen Vermieter und Mieter nach einem Stufenmodell aufgeteilt werden.

Das ist das offizielle Tool des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

Bitte folgen Sie dem Link:
co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1

Sie gelangen auf die Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Stand: 17.01.2025