3G Regel

Liebe Mitglieder, liebe Begleitpersonen,

3G Regel
Inanspruchnahme von Rechtsberatungen nur unter folgenden Bedingungen möglich:

G= Geimpft
Als „Geimpft“ im Sinne der Verordnung gilt:
Personen mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung –dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung)14 Tage
vergangen sind. Für Genesene gilt dies bereits sofort und nach einer Impfung.

G= Genesen
Als „Genesen“ im Sinne der Verordnung gilt:
Person mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt

G= Getestet
Person mit negativen Testnachweis:
-PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig
-PCR-Test maximal 48 Stunden gültig

Rechtsberatung erfolgt ausschließlich unter dieser 3G Regel – unabhängig von der Warnstufe oder des Inzidenzwertes – unter Eigenverantwortung.
Unsere hauseigenen Corona-Regeln, wie u.a. das Tragen eines MNS, bleiben verpflichtend.

Alles andere rund um eine Mitgliedschaft erfordert keinen
Impf- oder Testnachweis.

„Die Verantwortung tragen wir. Alle. “Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mieterverein Hildesheim & Umgebung e.V.