Grillen ohne Ärger: Was ist erlaubt, was nicht? Diese Regeln sollte man kennen

Von Saskia Helmbrecht

Hildesheim – Fleisch-Geruch und jede Menge Rauch, dazu noch Lärm: Grillen kann zu Streit unter Nachbarn führen. Welche Rechte haben Hausbesitzer und Mieter? Und was ist in Hildesheim erlaubt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Sommerzeit ist Grillzeit! Doch so schön die Outdoor-Abende mit Freunden und Essen auch sein mögen, sie können Nachbarn ein Dorn im Auge sein, wenn die Grillparty zur Dauerparty wird oder der Rauch in die frisch gewaschene Wäsche nebenan zieht. Was dürfen Mieter und Hauseigentümer? Und was ist in Hildesheim generell erlaubt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Darf man in und um Hildesheim überall auf öffentlichen Flächen grillen?

Das Grillen auf öffentlichen Flächen ist grundsätzlich verboten, sagt Stadt-Pressesprecher Helge Miethe. Das generelle Verbot ist über die Stadtverordnung klar geregelt, auch aus anderen Rechtsvorschriften lassen sich entsprechende Verbote ableiten, etwa aus dem Niedersächsischen Waldgesetz. Im Wald ist Grillen demnach ebenfalls grundsätzlich verboten, wie auch in Landschafts- und Naturschutzgebieten. Der Grillplatz in Ochtersum kann fürs Grillen gebucht werden. Am südlichen Ufer des Hohnsensees darf man ebenfalls grillen.

Wie läuft das dort?

„Das funktioniert nach unseren Erkenntnissen reibungslos. Wichtig ist, dass die Asche in die extra dafür bereitstehende Tonne entsorgt wird, das klappt aber bisher auch gut“, zieht Miethe Bilanz.

Könnten also weitere Grillplätze in der Stadt kommen?

„Im Moment gibt es keine Bestrebungen, weitere Grillplätze auszuweisen“, so Miethe. Die Jahnswiese sei wegen der Waldnähe verworfen worden. Eine Übersicht, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, gibt es hier.

Und gibt es an anderen Stellen Probleme?

Explizite Problemstellen gibt es in der Stadt nicht, sagt Miethe. „Allerdings kommt es immer mal wieder vor, dass an verschiedenen Stellen vereinzelt gegrillt wird.“ Im Jahr 2025 wurden vier Bußgeldverfahren eingeleitet, an der Jahnswiese, an der Tonkuhle und zweimal am Hohnsen. Bei Verstößen gegen die Stadtverordnung kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro drohen.

Was müssen Hausbesitzer beachten?

Zum Thema Grillen gibt es in Niedersachsen an sich kein festes Gesetz, das etwa Grillzeiten regeln würde, sagt Sebastian Graue, Geschäftsstellenleiter des Haus- und Grundeigentümervereins Hildesheim und Umgebung. „Ebenso wie beim Rauchen gilt unter Nachbarn das Gebot der Rücksichtnahme.“ Laut Graue kann Grillen nach 22 Uhr möglicherweise problematisch werden. „Wenn man die Ruhezeiten einhält, ist das durchaus wieder etwas anderes.“

Das heißt, tägliches Grillen ist möglich?

Auch hier gilt: Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Man müsse Fall zu Fall betrachten und die individuelle Situation, sagt Graue. Dabei kann auch die Enge der Bebauung eine Rolle spielen. „Wenn keine großartige Rauch- und Geruchsbelästigung erfolgt, kann es sein, dass das Grillen nahezu unbemerkt bleibt und so auch täglich durchgeführt werden könnte“, so Graue. Wer auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit pocht, und einmal im Monat beispielsweise durch lautstarkes Feiern die Nachtruhe zu stören, hat darauf keinen Anspruch.

Und das heißt?

„Gegen gelegentliches Grillen kann schlecht ein Nachbar etwas anführen“, schätzt Graue ein. „Es kommt darauf an, dauerndes oder stark qualmendes Grillen zu vermeiden.“ Dabei seien Gas- und Elektrogrills meistens unproblematischer als Holzkohlegrills. „Eigentlich grillt auch niemand direkt an der Grundstücksgrenze und legt selbst Wert darauf, dass die Rauchentwicklung nicht zu ausufernd wird.“

Was passiert, wenn der Streit zwischen Nachbarn eskaliert?

Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass der Fall vor Gericht landet, so Graue. Vorher muss es aber in Niedersachsen ein Schlichtungsverfahren geben.

Und welche Rechte haben Mieter?

Grundsätzlich müssen Mieter in ihren Mietvertrag schauen. Darin sollte das im besten Fall klar geregelt sein, sagt Volker Spieth, Geschäftsführer des Mietervereins Hildesheim. Eben weil es kein Gesetz gibt, gebe es lediglich Rechtsprechungen, die auf individuellen Fällen beruhen und sich sogar teilweise je nach Gericht widersprechen können.

Volker Spieth. Foto: Chris Gossmann

Welche Urteile gibt es beispielsweise?

Es gibt etwa ein Urteil aus Bonn, dass Nachbarn 48 Stunden vorher informiert werden müssen. Ein Urteil aus Stuttgart besagt, dass einmal im Monat oder dreimal beziehungsweise sechs Stunden im Jahr auf Terrassen gegrillt werden darf. Ein Gericht in Bayern hat entschieden, dass fünfmal im Jahr das Grillen am äußersten Ende des Gartens, 25 Meter vom Haus entfernt, erlaubt ist. Ein Gericht in Aachen hat das Grillen zweimal im Monat zwischen 17 und 22 Uhr im hinteren Teil des Gartens erlaubt.

Generell gelte für Besitzer wie auch Mieter wieder das Gebot der Rücksichtnahme, betont Spieth. Das persönliche Gespräch mit Nachbarn für ein gutes Miteinander sei unerlässlich.

Was kann passieren, wenn Mieter sich nicht an das Verbot halten?

Wenn der Vermieter im Mietvertrag das Grillen untersagt und Mieter dagegen verstoßen, müssen sie im ersten Schritt mit einer Abmahnung und später dann auch mit einer Kündigung rechnen. Eine entsprechende Hausordnung, in der ebenfalls Grillregeln festgehalten werden könnten, sollte direkt als Anlage an den Mietvertrag geheftet werden. Vermieter dürfen über den Vertrag das Grillen verbieten oder einschränken.

Und wenn nirgendwo etwas schriftlich geregelt ist?

Sollte gar nichts festgeschrieben sein, ist Grillen nicht erlaubt, wenn Rauch in benachbarte Wohnungen zieht. Das ist auch ein Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz und damit ebenfalls verboten.

Ist Grillen als Streitthema beim Mieterverein bekannt?

„Ja, es war schon mal Thema“, sagt Spieth. Sehr viel häufiger gehe es aber um Streitigkeiten wie Lärm und Rauchen. Um Probleme nachzuweisen, sollten Nachbarn, die sich gestört fühlen, Protokoll führen über die Regelmäßigkeit, Dauer oder auch Rauchentwicklung. Dann könnten auch Nachbarn in manchen Fällen Mietminderungen beantragen.

 

(c) 2026 Internetseite Hildesheimer Allgemeine Zeitung 22. Juni 2026 – 18:30 Uhr
aktualisiert 22. Juni 2026 – 20:29 Uhr
Saskia Helmbrecht
Foto: Chris Gossmann

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