In Hildesheim gilt seit 1. Januar die Mietpreisbremse – auch Leerstand von Wohnraum kann verfolgt werden

Wohnraum ist knapp in Hildesheim, das ist nichts Neues. Neu ist aber, dass dies nun vom Land anerkannt ist – und damit der Weg für neue Regelungen frei ist.

Mit Blick aufs Wohnen sind zum Jahreswechsel neue Regelungen möglich – eine gilt sogar schon. Foto: Chris Gossmann

Hildesheim – Wohnraum ist knapp in Hildesheim, diese Tatsache ist nun anerkannt. Die Landesregierung hat den Kreis von Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt von bisher 18 auf 57 ausgeweitet – und damit dort die Voraussetzung geschaffen, die Mietpreisbremse als Mittel zur Regulierung der Preissteigerungen auf dem Wohnungsmarkt geltend zu machen.

Es bedeutet, dass bei der Wiedervermietung einer Wohnung der Mietpreis höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. In Hildesheim beträgt die Durchschnittsmiete derzeit je nach Wohnungsgröße, Baujahr und Lage zwischen 5,87 Euro und 14,05 Euro pro Quadratmeter. Das ist so im aktuell geltenden Mietspiegel 2022 erfasst und auf der Homepage der Stadt im Detail einsehbar – derzeit wird der Mietspiegel 2024 erstellt, der dann die Grundlage für aktuelle Berechnungen sein wird. „Genauso wichtig für Mieter ist die abgesenkte Kappungsgrenze, die nun auch gilt“, sagt Volker Spieth, Vorsitzender des Hildesheimer Mietervereines. Diese Grenze legt fest, dass bei bestehenden Mietverhältnissen die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent bis auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden darf.

Mietpreisbremse gilt bereits seit Jahresbeginn

Wichtig für Mieterinnen und Mieter: Die Verordnung gilt ab sofort. Genauer gesagt, bereits seit dem 1. Januar, wie der Hildesheimer Stadtsprecher Helge Miethe auf Anfrage der HAZ bestätigt: „Die neue Mieterschutzverordnung ist ein Landesgesetz. Eine Zustimmung der Stadt ist nicht gesondert erforderlich.“ Die Kommunen seien bereits im Rahmen der Verbandsanhörung beteiligt worden. Allerdings: „Vorerst gilt die Verordnung nur bis Ende 2025, weil die Verlängerung der Grundlage auf Bundesebene fehlt.“ Die neue Bundesregierung wird also entscheiden müssen, wie es mit der Mietpreisbremse ab 2026 aussehen wird.

Außerdem kann nun auch die Zweckentfremdungssatzung geltend gemacht werden, die seit Jahren in Hildesheim Thema ist. Die Stadt kann sich in die Lage versetzen, den absichtlichen Leerstand von Wohnungen zu sanktionieren. Auch diesen Schritt hat unter anderem Spieth sowohl als Ratsherr als auch als Vorsitzender des Mietervereins bereits seit Langem gefordert – immerhin sind es in Hildesheim derzeit 1300 Wohneinheiten, die, teils nach Renovierungsarbeiten, vermietbar wären. „Da anzusetzen, wäre eine notwendige Maßnahme“, sagt Spieth.

Hat die Stadt das Personal für den zusätzlichen Aufwand?

Bis die aber den Schritt in die Praxis geschafft hat, mag es noch eine Weile dauern. Die Stadt schaffe derzeit noch die Voraussetzungen, heißt es aus dem Rathaus, man werte noch grundlegende Daten aus. Auch eine sogenannte Bevölkerungsvorausprognose befinde sich noch in Bearbeitung. Und wie sieht es personell aus? „Die Prüfung der Voraussetzungen soll verwaltungsintern erfolgen“, teilt Miethe dazu mit, die Erstellung der Zweckentfremdungssatzung sowie der Antragsformulare hingegen solle extern beauftragt werden, „da zum einen intern keine Kapazitäten vorhanden sind, aber zum anderen auch mit Klagen zu rechnen ist und somit eine rechtliche Expertise sinnvoll erscheint“. Den zusätzlichen personellen Aufwand für Einführung und Überwachung der Satzung kalkuliere man in diesem Zuge ebenfalls.

(c) 2025 Internetseite Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 05.01.2025 – 07:00Uhr
aktualisiert 05.01.2025 – 10:38Uhr
Kathi Flau