In Hildesheim gilt jetzt die Mietpreisbremse – was das für Mieter im Einzelnen bedeutet

Hildesheim – Die Landesregierung hat Hildesheim als Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Eine Klassifizierung, die Türen öffnet, wenn es darum geht, mehr günstigen Wohnraum zu schaffen. Was genau sich jetzt ändern soll.

Im Ostend sind in Hildesheim in den letzten Jahren jede Menge neue Wohnungen entstanden
– so sah das Baugebiet 2022 aus
Foto: Chris Gossmann

Nun ist sie beschlossene Sache, auch für Hildesheim: die Mietpreisbremse. Die rot-grüne Landesregierung hat den Kreis von Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt auf 57 von bisher 18 ausgeweitet – und damit dort die Voraussetzung geschaffen, die Mietpreisbremse künftig als Mittel zur Regulierung der Preissteigerungen auf dem Wohnungsmarkt geltend zu machen.

Was aber heißt das nun praktisch und konkret für Mieter? Es bedeutet, dass bei der Wiedervermietung einer Wohnung der Mietpreis höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Zur Einordnung: In Hildesheim beträgt die Durchschnittsmiete derzeit 8,82 Euro. „Mindestens genauso wichtig für Mieter ist aber die abgesenkte Kappungsgrenze, die nun auch gilt“, sagt Volker Spieth, Vorsitzender des Hildesheimer Mietervereins. Diese Grenze legt nämlich fest, dass bei bestehenden Mietverhältnissen die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent bis auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden darf.

Ab welchem Tag genau können Mieter auf das Gesetz pochen?

„Insofern begrüßen wir diesen Schritt sehr“, sagt Spieth. Er weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Regelung etwa bei der Vermietung von Neubauten oder möblierten Wohnungen nicht greift, also einige wichtige Felder offen lässt. Auch sei noch nicht ganz klar, ab welchem Tag genau Mieter nun auch auf deren Einhaltung pochen können. Das bestätigt wiederum Stadtsprecherin Marion Dobias, die auf HAZ-Nachfrage zu einem tatsächlichen Inkrafttreten der Neuregelung sagt, man gehe im Rathaus davon aus, „dass die geänderte Mieterschutzverordnung in Niedersachsen voraussichtlich im vierten Quartal 2024 in Kraft treten wird“. Bis dahin ändere sich in der Praxis erst einmal nichts.

Die Einstufung Hildesheims als Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt beinhaltet aber noch einen weiteren Aspekt, der in Zukunft dazu beitragen könnte, die Lage für Mieter deutlich zu entspannen: Sie ist die Grundlage dafür, dass Hildesheim sich selbst eine Zweckentfremdungssatzung gibt, sich also in die Lage versetzt, den absichtlichen Leerstand von Wohnungen zu sanktionieren. Auch diesen Schritt hat Spieth sowohl als Ratsherr als auch als Vorsitzender des Mietervereins bereits seit Langem gefordert – immerhin sind es in Hildesheim derzeit 1300 Wohneinheiten, die, teils nach Renovierungsarbeiten, vermietbar wären. „Da anzusetzen, wäre eine notwendige Maßnahme“, sagt Spieth.

Zu wenig Wohnraum? Das kann den sozialen Frieden gefährden

Denn der Raum würde tatsächlich dringend gebraucht. Die Maßnahme könnte es den Menschen sowohl erleichtern, eine für sie passende Wohnung zu finden, als sich auch regulierend auf die Preise am Markt auswirken, der durch Angebot und Nachfrage gesteuert wird. Jetzt dürfte der Verwaltung, die bislang stets auf fehlende Voraussetzungen für eine Zweckentfremdungssatzung verwiesen hatte, bei ihrer Entscheidung nichts mehr im Wege stehen.

So sei der Beschluss aus Hannover als „guter Schritt auf dem Weg“ anzusehen, sagt Spieth. Denn in der Tat seien Wohnungsknappheit und Mieterhöhungen Themen, die heutzutage die Anfragen an den Mieterverein dominierten. „Das sah vor fünf oder sechs Jahren noch ganz anders aus“, sagt Spieth.

Eine Wohnung zu haben, das sei nicht weniger als ein Grundbedürfnis und ein Grundrecht der Menschen. „Und es hat Auswirkungen in Richtung Obdachlosigkeit, wenn das nicht gegeben ist“, so Spieth. „Eine solche Situation könnte den sozialen Frieden gefährden.“

 

(c) 2024 Internetseite Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 04.07.2024 – 07:16Uhr
Kathi Flau